Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, widerspricht Spekulationen, bei der vorgeschlagenen Satzungslösung für die Erstattung der Wohnungskosten von Hartz IV-Empfängern gehe es um die Senkung von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil ...
"Es geht nicht um Sparvorschläge, sondern um mehr Rechtssicherheit bei den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose. Das ist keine Leistungskürzung, sondern vielmehr eine Chance für Behörden und Betroffene, die sich oft ungerecht behandelt fühlen. Wir hoffen, dass es dadurch zu einer Verringerung der Klagen kommt, die bei allen Beteiligten viel Aufwand und Kosten verursachen“, erläutert er den umstrittenen Vorschlag. Hinzu käme, dass Streitverfahren künftig schneller abgeschlossen werden könnten. „Hier könnte vieles besser und noch rechtssicherer werden, auch für die Gerichte.“
Auch trat Henneke fehlerhaften Darstellungen in der Presse entgegen, die Kommunen sollten zukünftig allein über die Mietkosten entscheiden. „Das ist schon seit über fünf Jahren geltendes Recht. Die Landkreise haben bislang schon über die vor Ort konkret angemessenen Mieten entschieden, und sie werden das auch zukünftig tun. Da gibt es keine Änderung.“
Der DLT-Hauptgeschäftsführer sieht zudem kein erhebliches Sparpotenzial bei den Mietkosten, da sie nach wie vor übernommen werden müssen. Eine Pauschalierung der Mietkosten hätte seiner Meinung nach in erster Linie zu neuen Streitfällen geführt.