Freier Zugang zu Geodaten

22.07.2010

Gesetzgebung

In Schleswig-Holstein wird es künftig für Bürger, Behörden und die Wirtschaft einfacher, Geodaten zu erhalten. Die Landesregierung beschloss am Dienstag in Kiel den Entwurf eines Geodaten-Infrastrukturgesetzes als Rahmen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur. Das Gesetz soll jedem Bürger den freien Zugang zu Geodaten ohne Personenbezug ermöglichen.

 

Eine effiziente Geodateninfrastruktur werde für Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft immer bedeutender, begründet Innenstaatssekretär Volker Dornquast das Vorhaben. In den Daten stecke erhebliches Wirtschaftspotenzial, so der Staatssekretär. Dieses Potenzial gelte es, mit dem Gesetz zu aktivieren, eine verlässliche Grundlage für die Verfügbarkeit von Geodaten zu schaffen und damit auch neue Wertschöpfungsketten zu etablieren.

Zu den Geodaten gehören Angaben des Liegenschaftskatasters und Daten der Landesvermessung, bodenbezogene Fachdaten aus unterschiedlichsten Bereichen, die bei den Landesbehörden vorgehalten werden, wie beispielsweise Angaben über das Verkehrs- oder Gewässernetz, über Schutzgebiete, Gebäude und Grund und Boden, Informationen über Produktions- und Industrieanlagen, die Landwirtschaft oder die Verteilung der Bevölkerung.

Das Geodateninfrastrukturgesetz setzt eine EU-Regelung um, die so genannte INSPIRE-Richtlinie. Sie verlangt, dass verschiedene Systeme von Geodaten und Geodatendiensten miteinander kombiniert werden können. Außerdem sollen die Regelungen zur Lizenzierung und für die Erhebung von Gebühren für den Zugang und die Nutzung von Geodaten weitgehend harmonisiert werden.

 

bisher erschienen:

Messen + Termine

Kongress: Neues Haushalts- und Rechnungswesen
Berlin - 07.09.2010
Seminar: "Doppoly"
Hannover - 11.09.2010
Messe: IFAT ENTSORGA 2010
München - 13.09.2010
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Nürnberg - 15.09.2010