Gegen rechtsextreme Kita-Unterwanderung

27.07.2010

Kinderbetreuung

Mecklenburg-Vorpommern setzt sich aktiv gegen eine rechtsextreme Kita-Unterwanderung ein. Ab dem 1. August müssen alle privaten Kita-Träger ihre Gesinnung offenlegen. Träger und Erzieher müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen und dürfen kein Mitglied einer rechtsextremen Partei sein.

 

Die Regelung soll für Neuanträge oder bei einem Trägerwechsel gelten, berichtet die Deutsche Presse Agentur, dpa. Gemeinnützige Träger wie die Caritas oder die Arbeiterwohlfahrt seien znächst nicht von dem Erlass betroffen.

Die anerkannten Träger, wie die Mitglieder der Wohlfahrtsverbände, müssen eine Selbsterklärung abgeben, wonach sie Sorge dafür tragen, dass die Erzieherinnen auf dem Boden der Verfassung stehen. Bei den freien Trägern müssen zudem persönliche Erklärungen abgegeben werden, ob die handelnden Personen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden grundsätzlich um Stellungnahme gebeten, ob und inwieweit der Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Anlass waren mehrere Vorfälle, bei denen NPD-Mitglieder eine Kita führen wollten und weibliche Anhängerinnen aufgefordert worden waren, sich vermehrt als Erzieherinnen schulen zu lassen, berichtet dpa.

 

bisher erschienen:

Messen + Termine

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Berlin - 07.09.2010
Seminar: "Doppoly"
Hannover - 11.09.2010
Messe: IFAT ENTSORGA 2010
München - 13.09.2010
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